|
Bulletin April 2003 |
|
Hallo Kollegen,
nun sind auch die letzten Lehrgänge für die Saison 2003
erfolgreich beendet.
Damit können wir auch ab sofort die gesamten Fragen für A und B ins Netz
stellen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
A-Lehrgänge 2003
Während des Nord-Lehrganges kam es zu einer Diskussion bezüglich Frage 9 im
100-Fragentest, die von mir falsch beantwortet wurde.
Im Beispiel gibt ein Kick-Receiver ein Fair Catch Signal, mufft den Kick, fängt
im Nachfassen und wird anschließend getackelt. Dies ist ein persönliches Foul,
Late Hit, weil der Ball mit dem Fangen dead wird und der Receiver nicht mehr
angegriffen werden darf.
Die beim Lehrgang erwähnte A.R 6-4-1-VIII (Fair Catch Signal, Muff, Fangen im
Nachfassen) bezieht sich auf die Behinderung der Fangmöglichkeit. Und diese
ungehinderte Möglichkeit zum Fangen des Balles endet mit B´s Berührung. Somit
darf der Receiver nach seinem Muff im Kampf um den freien Ball geschoben, aber
nach dem Down nicht mehr angegriffen werden.
Graue Handschuhe
Bezüglich dieser Regeländerung sind zahlreiche Fragen und Hinweise gekommen.
Regeltechnische und leider auch juristische.
Ich möchte bezüglich der Regeln einige Hinweise zur Anwendung geben.
Regel 1-4-3c schreibt graue Handschuhe und -schützer vor.
Die bei der NCAA empfohlenen Pantonewerte für die Grauschatierungen entsprechen
einem gesunden mausgrau. Kein weiß, kein schwarz. Und auch kein blau (für
Insider).
Da durch die Regel nicht festgelegt ist "wieviel" grau der Handschuh sein muss,
scheint sich hier eine wahre Grauzone zu bilden. Zum Glück scheint es nur so.
Nach Rückmeldung aus USA und dem längeren Studium einige
Hersteller- und Lieferantensites müssen Handteller (innen) und -rücken (außen)
inklusive der Finger des Handschuhs grau
sein. Dabei dürfen Nähte, Verstärkungen und die Verbindung zwischen "Innen" und
"außen" andersfarbig sein. Auch das Logo oder der Schriftzug der Herstellers
muss nicht grau sein. Die "Hauptfarbe" muss aber grau sein.
Illegal sind Handschuhe, die innen grau und außen schwarz sind. Auch wenn der
Zeigefinger grau ist und ein ca. 2 Zentimeter breiter Streifen vom Zeigefinger
zum Handgelenk über den sonst schwarzen Handrücken verläuft.
Ein Lieferant hat uns freundlicherweise das Foto eines Handschuhs zugesendet.
Dieser Handschuh ist legal.
Die Innenseite des Handschuhs ist komplett
grau, wie auf dem Foto (nur) für den Daumen sichtbar. Da ich die Bildgröße
komprimiert habe erscheint das Grau gestreift, dies ist im Original nicht so.

Glücklicherweise verfügen einige Handschuhe über einen Hinweis, der die Erfüllung der entsprechenden Regel bestätigt. Im folgenden Foto ist dies die dritte Zeile "Gray Gloves Meet NCAA Rule". Handschuhe mit dieser Bestätigung sind legal.
In den ersten beiden Zeilen des Etiketts findet man
zusätzlich einen Hinweis, dass der Handschuh die "NF/NCAA Specifications"
erfüllt. Diese Spezifikation hat nichts mit grauen Handschuhen entsprechend
Regel 1-4-3c zu tun!
Sie bestätigt lediglich die Beschaffenheit und Verarbeitung der verwendeten
Materialien. Diese Spezifikation wurde am 01.01.1994 von
Sportartikel-Herstellern definiert und erschien im gleichen Jahr als
Regeländerung der NCAA. Die Regel 1-4-5m wurde 1995 für Deutschland übernommen,
lange bevor über graue Handschuhe gedacht wurde.
Die "Grauregel" gilt für Handschuhe und -schützer. Also bei Ausrüstungsteilen, die cool aussehen oder vor Verletzungen schützen. Nicht betroffen sind Verbände und Bandagen, die bestehende Verletzungen schützen und vom Umpire genehmigt wurden (1-4-5g).
Handschuhe können aber auch durch harte, geschliffene und
unnachgiebige Stoffe (1-4-5b), klebriges Material oder Lackieren (1-4-5i)
illegal sein. Nicht erlaubt sind auch Handschuhe mit Verbindung zwischen
Zeigefinger und Daumen (wie Schwimmhäute) zum besseren Fangen des Balles nach
1-4-5l.
Für diese Regelverstöße wird bei Festellung ein Timeout abgezogen.
Und, diese Regeln sind für ganz Deutschland verbindlich.
Übrigens auch bei europäischen Wettkämpfen oder Weltmeisterschaften.
Bis bald
Frank